Kontrolle und Transparenz bei Kurzarbeitsbeihilfen
abgestimmt am
18.05.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung ein Gesetz, das die Vergabe von Kurzarbeitsbeihilfen einer unabhängigen Kontrolle unterwirft, und fordert halbjährliche Transparenzberichte an den Nationalrat.
einfache MehrheitXXIV18.05.2011
Entschließung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis zum 15. September 2009 einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein unabhängiges Prüfverfahren für Kurzarbeitsbeihilfen einführt.
Der Bundesminister muss ab dem 15. November 2009 halbjährlich einen detaillierten Bericht über die Vergabe von Kurzarbeitsbeihilfen an den Nationalrat übermitteln.
Die Berichte sollen Angaben zu Unternehmen, betroffenen Mitarbeitenden, Art der wirtschaftlichen Probleme sowie zu genehmigten und abgelehnten Anträgen enthalten.
Eine unabhängige Kontrollstelle soll eingerichtet werden, die nicht dem Einfluss der Sozialpartner unterliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.