Bedingungen für Kurzarbeits‑Beihilfen – Gewinnbeteiligung und Weiterbildung
abgestimmt am
18.05.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, bis 1. September 2009 Bedingungen für Kurzarbeits‑Beihilfen festzulegen: Gewinnüberwachung, Aufteilung von Gewinnen und verpflichtende Weiterbildungen für Kurzarbeiter*innen.
einfache MehrheitXXIV18.05.2011
Entschließung
Einkommen
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll bis spätestens 1. September 2009 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kurzarbeits‑Beihilfen an klare Bedingungen knüpft.
Unternehmen müssen während und zwei Jahre nach Inanspruchnahme von Kurzarbeits‑Beihilfen ihre Gewinnentwicklung offenlegen; Gewinne sollen zwischen Aktionär*innen, betroffenen Beschäftigten und dem AMS aufgeteilt werden.
Prämien und Bonuszahlungen an das Management müssen in die Aufteilung der Gewinne einbezogen werden.
Kurzarbeiter*innen müssen eine betriebliche oder individuelle Weiterbildung absolvieren, die auf den aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz abzielt, besonders in zukunftsträchtigen Bereichen wie sozialen Dienstleistungen oder umweltfreundlichen Technologien.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.