Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit neun Landesgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht, um die Überlastung des Verfassungsgerichtshofs zu reduzieren und den Rechtsschutz zu verbessern.einfache Mehrheit XXIV 16.03.2012
Entschließung
Gliedstaat
Verwaltungsreform
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Der Antrag schlägt die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht vor, um die aktuelle Überlastung des Verfassungsgerichtshofs zu verringern.
- Die Besetzung der neuen Gerichte soll aus bereits qualifizierten Mitgliedern von UVS‑ und Asylgerichtshof sowie anderen geeigneten Fachkräften bestehen, wobei Bewerber*innen ein Recht auf Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof haben.
- Mitglieder müssen ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und mindestens fünf Jahre Berufspraxis besitzen; ein Teil der Richter*innen soll aus einer speziell festgelegten Richterausbildung stammen.
- Fachkundige Laienrichter*innen können unter verfassungsrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden, sofern Mindestqualifikationen erfüllt sind.
Relevante Medienberichte
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