Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Einführung einer zweistufigen Struktur

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit neun Landesgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht, um die Überlastung des Verfassungsgerichtshofs zu reduzieren und den Rechtsschutz zu verbessern.
einfache Mehrheit XXIV 16.03.2012
Entschließung
Gliedstaat
Verwaltungsreform
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Der Antrag schlägt die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten und einem Bundesverwaltungsgericht vor, um die aktuelle Überlastung des Verfassungsgerichtshofs zu verringern.
  • Die Besetzung der neuen Gerichte soll aus bereits qualifizierten Mitgliedern von UVS‑ und Asylgerichtshof sowie anderen geeigneten Fachkräften bestehen, wobei Bewerber*innen ein Recht auf Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof haben.
  • Mitglieder müssen ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und mindestens fünf Jahre Berufspraxis besitzen; ein Teil der Richter*innen soll aus einer speziell festgelegten Richterausbildung stammen.
  • Fachkundige Laienrichter*innen können unter verfassungsrechtlichen Vorgaben eingesetzt werden, sofern Mindestqualifikationen erfüllt sind.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.