Erhöhung des Ausbildungsentgelts für Vertragsbedienstete im Justizwachedienst

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, das Ausbildungsentgelt für Vertragsbedienstete des Justizwachedienstes in der Grundausbildung von 50,29 % auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c zu erhöhen, weil die aktuelle Bezahlung als zu niedrig gilt.
einfache Mehrheit XXIV 01.09.2009
Entschließung
Einkommen
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Ausbildungsbeitrag beträgt monatlich 50,29 % des Gehalts eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.
  • Der Antrag fordert, den Beitrag auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c, Gehaltsstufe 1 zu erhöhen, um die finanzielle Situation der Vertragsbediensteten zu verbessern.
  • Im Haushaltsplan 2009 wurde ein Plus von 31,3 Mio. € für Personalausgaben im Justizministerium verzeichnet; 2010 stiegen die Personalkosten um weitere 5 Mio. €.
  • Die bessere Entlohnung soll mehr Interessenten für die Grundausbildung gewinnen und damit das Ziel der Bundesministerin unterstützen, jährlich mehr Exekutivbeamte aufzunehmen.
Relevante Medienberichte
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