Dienstfreistellung für Beamte in Freiwilligen Feuerwehren
abgestimmt am
07.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es öffentlichen Bediensteten, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, erlaubt, für Feuerwehreinsätze dienstfrei gestellt zu werden, ohne dafür Urlaub oder Zeitausgleich zu nutzen.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können während der Tagesausrückbereitschaft (07‑17 Uhr) nicht einsatzbereit sein, weil sie beruflich abwesend sind.
Nach den Landesfeuerwehrgesetzen dürfen Feuerwehrmitglieder nur Urlaub oder Zeitausgleich nutzen, um an Einsätzen teilzunehmen, was zu einem Verlust persönlicher Freizeit führt.
Der Antrag schlägt vor, eine spezielle gesetzliche Regelung zu schaffen, die es ermöglicht, für Feuerwehreinsätze dienstfrei gestellt zu werden, ohne dass persönlicher Urlaub oder Zeitausgleich verbraucht wird.
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und bittet um Zuweisung des Anliegens an den Verfassungsausschuss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.