Verpflichtung zur Erdkabel-Verlegung in sensiblen Bereichen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohngebieten und Bauland bevorzugt als Erdkabel verlegt werden müssen.
einfache Mehrheit XXIV 01.09.2009
Gesetz
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Einbeziehung des Schutzes von Anwohnern als öffentliches Interesse bei der Bewilligung von Stromleitungen.
  • Verpflichtung zur Erdkabel-Verlegung in sensiblen Bereichen (z.B. innerhalb von 400m zu Bauland oder 200m zu Wohngebäuden).
  • Die neuen Regeln gelten auch für wesentliche Änderungen an bereits bestehenden Freileitungen.
  • Bei der Entscheidung für Erdkabel müssen technische, geologische und wirtschaftliche Faktoren sowie die Versorgungssicherheit geprüft werden.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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