Stärkung der Rechnungshof-Kontrolle bei staatlich beeinflussten Unternehmen
abgestimmt am
23.09.2009
Zusammenfassung
Erweiterung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf staatlich faktisch beherrschte Unternehmen.
2/3 MehrheitXXIV23.09.2009
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Erweiterung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf Unternehmen, die vom Staat faktisch kontrolliert werden.
Die Prüfung gilt auch dann, wenn der Staat weniger als 50 % des Kapitals hält, aber durch wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen die Kontrolle ausübt.
Die Zuständigkeit des Rechnungshofes erstreckt sich auch auf Tochtergesellschaften oder Unternehmen auf weiteren Ebenen, sofern die Kontrollbedingungen erfüllt sind.
Anpassung weiterer Verfassungsbestimmungen, um die neue Regelung zur tatsächlichen Beherrschung einheitlich anzuwenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.