Gesetzliche Grenzen für staatliche Spekulationen und Verbot von Cross‑Border‑Leasing
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das spekulative Finanzgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden begrenzt, Cross‑Border‑Leasing verbietet und die Nutzung von Zweckgesellschaften zur Schuldenverschleierung untersagt.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Entschließung
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein Gesetz, das klare Grenzen für spekulative Finanzgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden festlegt.
Cross‑Border‑Leasing‑Geschäfte sollen verboten werden, um die Verschuldung von Gemeinden zu begrenzen.
Die Gründung von Zweckgesellschaften zur Auslagerung von Verbindlichkeiten soll untersagt und bestehende Gesellschaften ins Budget aufgenommen werden.
Der Finanzausschuss wird beauftragt, den Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.