Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, verbindliche Mindestanforderungen für die Haltung von Zehenfußkrebsen zu schaffen, weil aktuelle Praktiken das Tierschutzgesetz verletzen.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Der Antrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, per Verordnung Mindestanforderungen für die Haltung von Zehenfußkrebsen festzulegen.
Die aktuelle Haltung von Zehenfußkrebsen verletzt das Tierschutzgesetz, weil sie den Tieren keinen ausreichenden Platz, Bodengrund oder Rückzugsmöglichkeiten bietet.
Die fehlende Regelung verstößt zudem gegen die EU‑Verordnung 882/2004, die Tiergesundheit und Tierschutz als Voraussetzung für die Verhinderung von Tierkrankheiten fordert.
Durch die neue Verordnung erhalten die Landesbehörden klare Vorgaben, um Kontrollen wirksam durchführen zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.