Beschränkter Zugang zu BG‑Schlüsseln für Wohnhausanlagen

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass BG‑Schlüssel nur an Personen mit nachweisbarem legitimen Interesse und geprüfter Zuverlässigkeit verkauft werden dürfen und fordert die Förderung elektronischer Zugangskontrollen in Wohnhausanlagen, um Einbruchskriminalität zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXIV 05.11.2009
Entschließung
Wohnungspolitik
öffentliche Sicherheit
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Der Verkauf von BG‑Schlüsseln soll nur an Personen erlaubt werden, die ein nachweisbares legitimes Interesse am Zutritt zu Wohnhausanlagen haben.
  • Die Zuverlässigkeit der Schlüsselinhaber muss durch eine behördliche Prüfung bestätigt werden.
  • Der Zugang zu Wohnhausanlagen soll künftig nur über verifizierte Personen oder autorisierte Behörden erfolgen.
  • Die Bundesregierung soll die Installation von elektronischen Zutrittskontrollsystemen in Wohngebäuden fördern, um den Zugang gezielt zu beschränken.
Relevante Medienberichte
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