Gesundheitsreform und Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger
abgestimmt am
17.11.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Gesundheit, ein Gesetz vorzulegen, das die 22 Sozialversicherungsträger zu einem einzigen System zusammenlegt und gleichzeitig eine umfassende, präventionsorientierte Gesundheitsreform mit einheitlicher Finanzierung ohne Mehrbelastung der Beitragszahler umsetzt.
einfache MehrheitXXIV17.11.2010
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger zu einer einzigen Einrichtung, um Doppelstrukturen abzubauen.
Einführung flacher Hierarchien und Beschränkung von Leitungsfunktionen nach wirtschaftlichen Maßstäben.
Verankerung von Prävention als gleichwertigem Ansatzpunkt im Gesundheitssystem.
Einheitliche Leistungsfinanzierung und -honorierung durch einen nationalen Leistungskatalog und eine bundesweite Honorarordnung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.