Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2009 zur Korrektur historischer Unrechte
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Korrektur des Staatsbürgerschaftsgesetzes, um NS-Verfolgten und deren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft rechtlich zuzusichern, auch wenn sie zur Flucht eine andere Staatsangehörigkeit annehmen mussten.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Gesetz
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Korrektur der Rechtslage für Opfer des Nationalsozialismus, die aufgrund von Verfolgung eine andere Staatsbürgerschaft annehmen mussten.
Die österreichische Staatsbürgerschaft gilt für Betroffene weiterhin als rechtmäßig bestanden.
Nachkommen von Verfolgten können die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten.
Behörden können den Status auch von Amts wegen feststellen, wenn die Anwendung alter Regeln eine besondere Härte darstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.