Erhöhung der Fahrzeugförderung für Menschen mit Behinderung
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will die aktuelle NoVA‑Rückvergütung für Menschen mit Behinderung durch eine Erstattung von 20 % des Kaufpreises bis zu 40 000 € plus Umbaukosten ersetzen, um den Kauf von Gebrauchtwagen zu fördern und Anreize für sparsame Fahrzeuge zu erhalten.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Entschließung
Steuerwesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Derzeit erstattet das BBG die NoVA nur bis zu einem Kaufpreis von 20 000 €, was den Kauf von Gebrauchtwagen für Behinderte kaum unterstützt.
Der Antrag schlägt vor, stattdessen 20 % des Kaufpreises bis zu 40 000 € plus Kosten für notwendige Umbauten zu erstatten.
Die neue Regelung gilt ebenfalls für Gebrauchtwagen und behält die fünfjährige Wartefrist zwischen zwei Anträgen bei.
Durch die Änderung sollen Behinderte nicht mehr benachteiligt werden und gleichzeitig ein Anreiz für den Kauf von verbrauchsarmen Fahrzeugen erhalten bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.