Ausnahmeregelung für das Lenken von Feuerwehr‑Einsatzfahrzeugen bis 5,5 t

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Verkehr auf, ein Gesetz zu erarbeiten, das es erlaubt, Feuerwehr‑Einsatzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 t im Notfall ohne Führerschein der Klasse C zu führen.
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Durch steigende Gesamtgewichte von Feuerwehr‑Einsatzfahrzeugen wird es immer schwieriger, Fahrer mit der gültigen Führerscheinklasse B zu finden.
  • Der aktuelle Führerschein der Klasse B erlaubt nur das Lenken von Fahrzeugen bis 3,5 t, was für viele moderne Einsatzfahrzeuge nicht ausreicht.
  • Der Antrag fordert eine gesetzliche Ausnahme, die das Führen von Feuerwehr‑Einsatzfahrzeugen bis zu 5,5 t im Einsatzfall erlaubt.
  • Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie soll umgehend einen Gesetzentwurf zu dieser Ausnahmeregelung vorlegen.

Reden

21 Reden insgesamt

Pro
Contra
Straßenverkehrsordnung 1960, Führerscheingesetz und Kraftfahrgesetz 1967
5:22 min
Straßenverkehrsordnung 1960, Führerscheingesetz und Kraftfahrgesetz 1967
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