Verbot der Tilgung von Sexualstraftaten

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass Verurteilungen wegen Sexualstraftaten nicht mehr gelöscht werden können und die Tilgung aller anderen Vorstrafen verhindern.
einfache Mehrheit XXIV 11.03.2009
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe dürfen nicht mehr getilgt werden.
  • Verurteilungen wegen Sexualstraftaten werden künftig nicht mehr gelöscht.
  • Eine Sexualstraftat verhindert die Löschung aller anderen bestehenden Vorstrafen einer Person.

Reden

23 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:43 min
Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG
Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG
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