Einführung einer existenzsichernden Mindestsicherung
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis 2010 eine existenzsichernde Mindestsicherung einzuführen, die mindestens den Ausgleichszulagenrichtsatz erreicht und 14‑mal jährlich ausgezahlt wird.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll einen Entwurf einer Vereinbarung nach Art. 15a B‑V‑G vorlegen, der die Einführung einer existenzsichernden Mindestsicherung regelt.
Die Mindestsicherung muss mindestens die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreichen (ca. € 11.500 pro Jahr) und 14‑mal im Jahr ausgezahlt werden.
Der Entwurf soll rechtzeitig vorgelegt werden, damit die Mindestsicherung bereits im Jahr 2010 eingeführt werden kann.
Der Antrag wird dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.