Entschließungsantrag: Schmerzfreie Enthornung von Kälbern
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Kälber bis zur zweiten Lebenswoche nur nach Sedierung und Schmerzausschaltung enthornt werden dürfen und schlägt finanzielle Förderungen sowie Aufklärung über Laufstallhaltung vor.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Kälber bis zur zweiten Lebenswoche nur nach Sedierung und Schmerzausschaltung enthornt werden dürfen.
Die aktuelle Ausnahme in der Tierhaltungs‑VO, die unbetäubtes Enthornen erlaubt, wird als nicht tierschutzgerecht kritisiert.
Zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten sollen Förderprogramme für artgerechte Nutztierhaltung eingesetzt werden.
Landwirte sollen über die Vorteile von Laufstallhaltung informiert und beim Umstieg unterstützt werden, um das Enthornen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.