Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot der Hälterung von Krustentieren und die verpflichtende Betäubung mit einem Elektroschock‑Gerät vor dem Kochen. Er beruft sich auf das Tierschutzgesetz und schlägt eine Änderung der Schlacht‑Verordnung vor.einfache Mehrheit XXIV 09.04.2013
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die aktuelle Praxis der Hälterung von Krustentieren verletzt die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes.
- Der Antrag fordert, dass die Schlacht‑Verordnung künftig eine verpflichtende Betäubung von Krustentieren vor dem Kochen vorschreibt.
- Als humane Alternative wird das Crustastun‑Verfahren vorgeschlagen, das Krustentiere in Sekundenbruchteilen durch einen Stromschlag tötet.
- Die Zuständigkeit für die Umsetzung soll dem Gesundheitsausschuss zugewiesen werden.
Relevante Medienberichte
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