Verschärfung der Strafen für Freiheitsentziehung

Zusammenfassung

Verschärfung des Strafmaßes bei schwerer Freiheitsentziehung, insbesondere wenn diese über lange Zeit oder unter Qualen erfolgt.
einfache Mehrheit XXIV 11.03.2009
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Erhöhung des Strafmaßes für die Freiheitsentziehung von Personen über einen Monat.
  • Berücksichtigung von besonderen Qualen oder schweren Nachteilen während der Freiheitsentziehung bei der Strafbemessung.
  • Festlegung eines neuen Strafrahmens von drei bis zu zwanzig Jahren Haft.
  • Möglichkeit einer Haftstrafe, die die doppelte Dauer der eigentlichen Freiheitsentziehung beträgt, falls diese besonders lang und qualvoll war.

Reden

23 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:43 min
Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG
Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG
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