Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf volljährige Lernende und behinderte Erwachsene

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit volljährige Personen in Ausbildung und erwerbsunfähige Behinderte Unterhaltsvorschüsse erhalten können.
einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Entschließung
Gerichtswesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Derzeit gewährt das Unterhaltsvorschussgesetz nur Vorschüsse für minderjährige Kinder; volljährige Personen erhalten keinen Anspruch mehr.
  • Volljährige, die sich noch in Schulausbildung befinden, haben häufig weiterhin einen Unterhaltsanspruch, müssen aber ihre Lebenshaltungskosten selbst bestreiten.
  • Erwerbsunfähige behinderte Erwachsene können ihren Unterhalt nicht durch Arbeit sichern und sind auf Unterstützung von Angehörigen angewiesen.
  • Der Antrag fordert, das Gesetz zu ändern, sodass sowohl volljährige Lernende als auch erwerbsunfähige Behinderte Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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