Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit volljährige Personen in Ausbildung und erwerbsunfähige Behinderte Unterhaltsvorschüsse erhalten können.einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Entschließung
Gerichtswesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Derzeit gewährt das Unterhaltsvorschussgesetz nur Vorschüsse für minderjährige Kinder; volljährige Personen erhalten keinen Anspruch mehr.
- Volljährige, die sich noch in Schulausbildung befinden, haben häufig weiterhin einen Unterhaltsanspruch, müssen aber ihre Lebenshaltungskosten selbst bestreiten.
- Erwerbsunfähige behinderte Erwachsene können ihren Unterhalt nicht durch Arbeit sichern und sind auf Unterstützung von Angehörigen angewiesen.
- Der Antrag fordert, das Gesetz zu ändern, sodass sowohl volljährige Lernende als auch erwerbsunfähige Behinderte Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse erhalten.
Dokumente (PDFs)
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