Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es der Nationalratspräsidentin, vertrauliche Sitzungsprotokolle an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.2/3 Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Es soll eine neue Regelung eingeführt werden, die die Vertraulichkeit von Sitzungsprotokollen einschränkt.
- Die Änderung betrifft die Geschäftsordnung des Nationalrates.
- Die Regelung gilt auch für die Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen.
- Die Übermittlung der Protokolle darf durch die Nationalratspräsidentin auf Ersuchen von Behörden zur Strafverfolgung erfolgen.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Brosz Dieter, MSc
GRÜNE
Pendl Otto
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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