Umsetzung von Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen für die Rinderhaltung in berg‑ und kleinbäuerlichen Betrieben
abgestimmt am
19.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, bis Ende 2009 Vollzugsanweisungen zu erlassen, die die vereinbarten Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen zur Mindesthaltung von Rindern in berg‑ und kleinbäuerlichen Betrieben umsetzen und den Landesbehörden klare Richtlinien geben.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Gesundheit soll bis zum 31.12.2009 Vollzugsanweisungen erlassen, die die Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen zur Rinderhaltung festlegen.
Die Vollzugsanweisungen müssen klare Richtlinien für die Landes‑Kontrollorgane enthalten, damit diese das Tierwohl umfassend beurteilen können.
Ziel ist, finanzielle Belastungen kleiner und bergbäuerlicher Betriebe zu reduzieren, indem teure Umbauten vermieden werden, wenn die Standgrößen nur geringfügig unterschritten werden.
Die Landesbehörden erhalten die Befugnis, bei Bedarf Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen, um das Tierwohl trotz der Ausnahmen sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.