Verbesserte Fahrgastrechte im Fernverkehr – Anpassung an EU‑Standard
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich die Fahrgastrechte im Fernverkehr an europäische Best‑Practice‑Standards anpasst und bereits ab 30 Minuten Verspätung Entschädigungen gewährt.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Entschließung
Schienentransport
Schwerpunkte
Die aktuelle Regierungsplanung sieht Erstattungen erst ab 60 Minuten Verspätung (mindestens 25 % des Fahrpreises) und ab 120 Minuten (mindestens 50 %) vor, mit einer Bagatellgrenze von 4 €.
In vielen europäischen Ländern – z. B. Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Schweden und Finnland – werden bereits ab 30 Minuten Verspätung Entschädigungen gezahlt, teilweise bis zu 100 % des Fahrpreises.
Der Antrag fordert, die österreichischen Regelungen an diese europäischen Standards anzupassen, sodass Entschädigungen bereits ab 30 Minuten Verspätung gewährt werden.
Es soll eine klare Definition der betroffenen Zugkategorien (IC, EC, Railjet, ICE) und Strecken (Entfernung bzw. Fahrzeit) geben, um Missbrauch durch Umklassifizierung von Fern‑ zu Regionalzügen zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.