Zulassung von Tragschraubern als Ultraleichtflugzeuge
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Zulassung von Tragschraubern (Gyrocopter) als Ultraleichtflugzeuge in Österreich, um deren Nutzung zu erleichtern und bestehende Genehmigungs‑Hürden abzubauen.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Entschließung
Luftverkehr
Schwerpunkte
Tragschrauber sind derzeit in Österreich nicht als zulässige Ultraleichtflugzeuge anerkannt, obwohl sie in Deutschland bereits zugelassen sind.
Die aktuelle Verordnung (ZLLV 2005) definiert Tragschrauber nicht als Ultraleichtflugzeug, wodurch sie nicht automatisch die für UL‑Flugzeuge geltenden Betriebsvorschriften erfüllen.
Die Austro Control verlangt für ausländische Tragschrauber einen gesonderten Antrag nach § 18 Luftfahrtgesetz, was den Betrieb erschwert und zusätzliche Kosten verursacht.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin auf, die Zulassung von Tragschraubern als Ultraleichtflugzeuge zu ermöglichen, um die Nutzung dieser kostengünstigen Fluggeräte zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.