Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Oberste Gerichtshof bei Beschwerden über Haftgründe die Beweise und Tatsachen selbst prüfen darf, um den Schutz der persönlichen Freiheit zu verbessern.einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Verbesserung des Schutzes der persönlichen Freiheit bei Entscheidungen über Untersuchungshaft.
- Ermöglichung einer inhaltlichen Prüfung durch den Obersten Gerichtshof statt einer rein formalen Fehlerprüfung.
- Der Gerichtshof soll die Beweise und Tatsachen direkt aus den vorliegenden Akten selbst bewerten dürfen.
- Ergänzung einer neuen Regelung im Gesetz zur Grundrechtsbeschwerde, die die eigene Beweiswürdigung des Gerichtshofes erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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