Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel in der Verfassung
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem der Schutz von Leben und Wohlbefinden der Tiere als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wird. Er stützt sich auf das 2004 verabschiedete Bundes‑Tierschutzgesetz und die breite gesellschaftliche Unterstützung aus dem Tierschutz‑Volksbegehren von 1996.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Entschließung
Tierschutz
Verfassung
Tiermedizin
Schwerpunkte
Der Antrag will den Tierschutz als Staatsziel in die österreichische Verfassung aufnehmen.
Er beruft sich auf das 2004 verabschiedete Bundes‑Tierschutzgesetz und die breite gesellschaftliche Unterstützung aus dem Volksbegehren von 1996.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf für die Verfassungsänderung vorzulegen.
Der Antrag schlägt vor, das Vorhaben dem Verfassungsausschuss zur weiteren Prüfung zuzuweisen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.