Einführung eines eigenen Straftatbestands für Folter
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich das UN‑Antifolter‑Übereinkommen vollständig umsetzt, indem ein eigener Straftatbestand für Folter ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird und entsprechende Schulungen, Kontrollen und Opferschutzmaßnahmen eingeführt werden.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Österreich hat das UN‑Übereinkommen gegen Folter ratifiziert und ist damit verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Folter zu ergreifen.
Der aktuelle Strafrahmen ( §§ 83‑87, 312‑313 StGB) deckt die Anforderungen der UN‑Konvention nicht vollständig ab.
Der Entschließungsantrag fordert die Einführung eines eigenen Straftatbestands für Folter im Strafgesetzbuch.
Die Bundesministerin für Justiz soll dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorlegen, die das UN‑Übereinkommen und die Empfehlungen des UN‑Antifolterausschusses umsetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.