Gesetzesänderung für verpflichtende chemische Kastration von Sexualstraftätern
abgestimmt am
11.03.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit verurteilte Sexualstraftäter ohne ihre Zustimmung einer chemischen Kastration unterzogen werden können, um das Rückfallrisiko zu senken.
einfache MehrheitXXIV11.03.2009
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass die chemische Kastration für Personen, die nach § 206 StGB verurteilt wurden, ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann.
Die Maßnahme soll nicht nur während der Haft, sondern auch nach der Entlassung über die Bewährungszeit hinaus angewendet werden.
Ziel ist es, das Rückfallrisiko von Sexualstraftätern zu senken, indem ihr Sexualtrieb dauerhaft gehemmt wird.
Der Antrag bittet die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zum Strafgesetzbuch vorzulegen und den Justizausschuss mit der Prüfung zu beauftragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.