Evaluierung der Reisebüro‑Sicherungsverordnung nach Pineapple‑Tours‑Insolvenz
abgestimmt am
22.04.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Überprüfung der Reisebüro‑Sicherungsverordnung, weil bei der Insolvenz von Pineapple Tours Kunden nur 20 % ihrer Anzahlung zurückerhielten.
einfache MehrheitXXIV22.04.2010
Entschließung
Tourismus
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Der Veranstalter Pineapple Tours forderte höhere Anzahlungen als nach § 4 Abs. 6 RSV zulässig, wodurch Kunden überhöhte Vorauszahlungen leisteten.
Im Insolvenzfall wurden nur 20 % der Anzahlung von der europäischen Reiseversicherung erstattet; der Restbetrag blieb unbezahlt.
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister eine Evaluierung der RSV unter Einbindung der Reisebüro‑Branche, um die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zu sichern.
Das EuGH‑Urteil C‑140/97 (Rechberger) betont, dass ein Mitgliedstaat auch bei fahrlässigem Verhalten des Veranstalters Verantwortung trägt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.