Ausnahme historischer Fahrzeuge von IG‑L‑Fahrverboten
abgestimmt am
09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, historische Kraftfahrzeuge von den geplanten Fahrverboten nach IG‑L auszunehmen, weil sie kaum zur Umweltbelastung beitragen und gleichzeitig wirtschaftlich wichtig sind.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Umwelt
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Historische Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und bereits durch bestehende Regelungen stark in ihrer Fahrleistung beschränkt werden.
Der geplante Ministerialentwurf sieht dauernde oder vorübergehende Fahrverbote nach § 14 (1) Ziff. 2 IG‑L vor, die historische Fahrzeuge unverhältnismäßig stark belasten würden.
Historische Fahrzeuge verursachen nur etwa 0,07 % der Gesamtkilometerleistung im Straßenverkehr und tragen damit kaum zur Luftverschmutzung bei.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.