Verbindliche Rückgabe von NS-Raubkunst und Stärkung der Provenienzforschung
abgestimmt am
21.10.2009
Zusammenfassung
Reform des Kunstrückgabegesetzes zur verbindlichen Rückgabe von NS-Raubkunst.
einfache MehrheitXXIV21.10.2009
Gesetz
Kunst
Museum
Kulturpolitik
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Die Rückgabe von Kunstgegenständen wird von einer Ermessensentscheidung zu einer rechtlichen Verpflichtung für den Bund.
Kunstgegenstände, die zwischen 1933 und 1938 im Zuge der nationalsozialistischen Vermögensentziehung verloren gingen, fallen unter die Rückgabepflicht.
Ein neuer Beirat aus Experten (Richter, Rechtswissenschaftler, Kunsthistoriker) soll die Regierung bei Restitutionsfragen beraten.
Die Kommission für Provenienzforschung soll als eigenständige Rechtspersönlichkeit mit eigenem Budget etabliert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.