Verlässlichkeitsprüfung für muslimische Seelsorger in Justizanstalten
abgestimmt am
10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Verlässlichkeitsprüfung für muslimische Seelsorger in österreichischen Justizanstalten, um radikale Predigten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Entschließung
Religion
Strafrecht
Schwerpunkte
Die Zulassung von muslimischen Seelsorgern in Justizanstalten liegt derzeit bei den Vollzugsbehörden nach § 85 Strafvollzugsgesetz.
Der Antrag sieht vor, Verlässlichkeitsüberprüfungen nach § 23 Militärbefugnisgesetz für die Zulassung von muslimischen Seelsorgern einzuführen.
In Österreich sind 38 muslimische Seelsorger in Justizanstalten tätig, deren Auswahl von unterschiedlichen islamischen Organisationen erfolgt.
Es gibt Hinweise, dass einige Imame radikale und gewaltverherrlichende Botschaften verbreiten, was die Sicherheit der Haftanstalten gefährden könnte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.