Einführung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Autostraßen mit Mitteltrennung
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag bittet die Bundesministerin für Verkehr, gemeinsam mit weiteren Behörden und Organisationen zu prüfen, ob eine gesetzlich verbindliche Rettungsgasse auf österreichischen Autobahnen und Autostraßen mit Mitteltrennung eingeführt werden kann, und bis zum 1. Dezember 2010 einen Bericht vorzulegen.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Entschließung
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung für das Bilden einer Rettungsgasse, sodass Einsatzfahrzeuge häufig behindert werden.
Der Antrag verlangt, dass die Bundesministerin für Verkehr bis zum 1. Dezember 2010 einen Bericht über die Einführung einer Rettungsgasse vorlegt.
Die Prüfung soll in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, den Bundesländern, Feuerwehr‑ und Rettungsorganisationen sowie Medien, Autofahrerclubs, Fahrschulen und der ASFINAG erfolgen.
Ziel ist die Verbesserung der Erreichbarkeit von Unfallstellen auf Autobahnen und Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung durch ein vorsorgliches Bilden einer Rettungsgasse bei Staus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.