Bundeseinheitliche Regelungen für persönliche Assistenz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein bundesweit einheitliches Gesetz zur persönlichen Assistenz, das die Wahl der Assistent*innen, den Verzicht auf Selbstbehalte und einen Rechtsanspruch auf Finanzierung vorsieht.
einfache Mehrheit XXIV 31.03.2011
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für bundeseinheitliche Regelungen zur persönlichen Assistenz vorzulegen.
  • Die geplanten Regelungen sollen die Grundsätze der EU‑Richtlinien umsetzen: Wahlfreiheit der Assistent*innen, keine Selbstbeteiligung, Geldleistungen statt Sachleistungen und ein Rechtsanspruch auf Finanzierung.
  • Ziel ist eine bedarfsgerechte, einkommensunabhängige Assistenz in allen Lebensbereichen – nicht nur im Arbeitsbereich.
  • Der Antrag schlägt vor, die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu richten, um die Ausarbeitung zu koordinieren.

Reden

8 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:22 min
bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz
bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz
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