Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur
abgestimmt am
20.05.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Medizinische Masseur‑ und Heilmasseurgesetz zu ändern, um die beiden Berufsbilder zu einem einzigen Berufsbild zusammenzuführen und damit Ausbildung, Praxis und Arbeitsbedingungen zu vereinfachen.
einfache MehrheitXXIV20.05.2010
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur zu einem einheitlichen Berufsbild.
Aktuell dürfen gewerbliche Masseure nur gesunde Personen behandeln; für die Tätigkeit als Heilmasseur ist eine zusätzliche Aufschulung von rund 1 700 Stunden nötig, was teuer und zeitaufwändig ist.
Der Bundesminister für Gesundheit soll dem Nationalrat eine Novelle des MMHmG vorlegen, die die Ausbildung vereinheitlicht und die Frist aus § 84 Abs. 2 Z 3 bis zum Inkrafttreten der Zusammenführung verlängert.
Eine Umfrage des ÖBIG unter ca. 1 000 betroffener Fachkräfte zeigte mehrheitliche Unterstützung für die Zusammenlegung der Berufsbilder.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.