Vollständige Umsetzung der UN‑Kinderrechtskonvention in die österreichische Verfassung
abgestimmt am
20.01.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Bundesverfassungsgesetz, das die UN‑Kinderrechtskonvention vollständig in die österreichische Verfassung integriert. Er legt umfassende Rechte für Kinder fest – von Schutz vor Diskriminierung bis zu Teilhabe an politischen Entscheidungen – und verlangt ein externes Monitoring sowie die Einbindung von Kinder‑ und Jugendorganisationen.
einfache MehrheitXXIV20.01.2011
Entschließung
Verfassung
Schwerpunkte
Kinder werden als eigenständige Rechtspersonen anerkannt und erhalten Schutz ihrer Identität sowie ihrer Privatsphäre.
Diskriminierung jeglicher Art ist verboten; alle Kinder haben Anspruch auf gleiche Behandlung und Chancen.
Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern, sich zu informieren und an Entscheidungen teilzunehmen, die sie betreffen.
Der Staat muss für einen angemessenen Lebensstandard sorgen – dazu gehören Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und Freizeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.