Der Entschließungsantrag fordert ein generelles Streikverbot für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, um die Funktionsfähigkeit des Staates zu sichern.
einfache MehrheitXXIV06.12.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein gesetzliches Verbot von Streiks für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, weil deren Arbeitsausfall die staatliche Funktionsfähigkeit gefährde.
Die bisherige Streikverordnung von 1914 wurde durch das Bundesrechtsbereinigungsgesetz vom 1. Jänner 2000 aufgehoben, sodass aktuell keine umfassende gesetzliche Regelung zum Arbeitskampf im öffentlichen Dienst existiert.
In anderen EU‑Staaten, insbesondere in Deutschland, ist das Streikverbot für Beamte gesetzlich verankert und wird mit der Treuepflicht gegenüber Staat und Allgemeinwohl begründet.
Der Antrag beruft sich auf den Artikel 11 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention, der Einschränkungen von Grundrechten im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlaubt, um das Streikverbot zu rechtfertigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.