Kostenwarnungen und Opt‑in‑Regelung für Jugend‑Handytarife

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass Mobilfunkanbieter bei Kinder‑ und Jugendtarifen eine kostenlose Kostenwarnung einführen, sobald 90 % des Tarifvolumens verbraucht sind, und kostenintensive Zusatzdienste nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktivierbar machen.
einfache Mehrheit XXIV 18.03.2010
Entschließung
Preis
junger Mensch
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Einführung einer kostenlosen, automatischen Kostenwarnung bei Jugend‑ und Kindertarifen, die bei 90 % Verbrauch der im Tarif enthaltenen Leistungen warnt.
  • Kostenintensive Zusatzdienste (Internet, MMS, Auslandsgespräche, kostenpflichtige SMS‑Bestätigungen) dürfen nur nach einer ausdrücklichen Opt‑in‑Einwilligung und umfassender Information über die entstehenden Mehrkosten genutzt werden.
  • Der Antrag sieht vor, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Gespräche mit Mobilfunkanbietern aufnehmen, um die genannten Maßnahmen umzusetzen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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