Deklarationspflicht für Duftstoffe in Lufterfrischern
abgestimmt am
22.04.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister, gesundheitliche Studien zu Duftstoffen in Lufterfrischern zu prüfen und ggf. eine EU‑weite Kennzeichnungspflicht einzuführen, um Verbraucher besser zu schützen.
einfache MehrheitXXIV22.04.2010
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Rund 3 % der österreichischen Bevölkerung reagieren allergisch auf Duftstoffe, was gesundheitliche Risiken birgt.
Duftverbesserer und Lufterfrischer sind derzeit nicht durch die Detergenzien‑Verordnung oder Kosmetikverordnung gekennzeichnet.
Der Antrag fordert eine Evaluierung bestehender Studien und ggf. neue Untersuchungen zu gesundheitlichen Auswirkungen.
Auf Basis der Forschungsergebnisse soll geprüft werden, ob eine verpflichtende EU‑weite Deklarationspflicht für Duftstoffe eingeführt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.