Ausweitung der Aufklärungspflicht im Konsumentenschutzgesetz auf Pfandbesteller

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, um auch Pfandbesteller vor finanziellen Risiken durch fremde Schulden zu schützen.
einfache Mehrheit XXIV 24.02.2010
Gesetz
Handel
Industrie
Finanzwesen
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Schutzes für Verbraucher, die als Sicherheit für fremde Schulden fungieren.
  • Die Informationspflicht des Gläubigers soll explizit auf Pfandbesteller ausgeweitet werden.
  • Gläubiger müssen auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Hauptschuldners hinweisen, wenn sie dies erkennen können.
  • Unterlässt der Gläubiger die Warnung, entfällt die Haftung des Verbrauchers, sofern er ohne diese Information eingegangen wäre.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:59 min
952/A - Konsumentenschutzgesetz, Änd.
2:45 min
952/A - Konsumentenschutzgesetz, Änd.
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