Präzisere Definition von Diskriminierung und Gleichbehandlung im Gleichbehandlungsgesetz
abgestimmt am
31.03.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine präzisere gesetzliche Definition von Diskriminierung und Gleichbehandlung, um Missbrauch der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu verhindern. Anhand eines Beispiels aus Salzburg wird gezeigt, wie unklare Vorgaben Unternehmen schaden können.
einfache MehrheitXXIV31.03.2011
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Derzeit kann die Gleichbehandlungsanwaltschaft nur auf Beschwerden von Einzelpersonen reagieren, was zu einer sehr breiten Auslegung des Gleichbehandlungsgebots führt.
Die aktuelle Rechtslage lässt Entscheidungen oft nur auf Basis von Vermutungen über eine mögliche Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsgebots zu.
Die Aufgaben der Kommission und Anwaltschaft (vgl. §§ 11‑12) erfordern klare Prüfungsstandards, um realitätsferne Entscheidungen zu vermeiden.
Ein konkretes Beispiel aus Salzburg zeigt, dass unklare Vorgaben zu unnötigen Verwaltungsstrafen und wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen führen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.