Kostenwarnungen und Opt‑in‑Regelung für Jugend‑Handytarife

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Mobilfunkanbieter bei Jugendtarifen eine kostenlose Kostenwarnung einführen, sobald 90 % des Inklusivvolumens verbraucht sind, und kostenpflichtige Zusatzdienste nur nach ausdrücklicher Zustimmung (Opt‑in) aktivierbar machen.
einfache Mehrheit XXIV 07.10.2010
Entschließung
Preis
junger Mensch
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Einführung einer verpflichtenden, kostenlosen automatischen Kostenwarnung, die bei Erreichen von 90 % des im Tarif enthaltenen Leistungsumfangs aktiviert wird.
  • Kostenpflichtige Zusatzleistungen (Internet, MMS, Auslandsgespräche, kostenpflichtige SMS‑Bestätigungen) dürfen nur nach einer aktiven Zustimmung (Opt‑in) und mit klarer Information über die entstehenden Mehrkosten genutzt werden.
  • Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sollen unverzüglich Gespräche mit den Mobilfunkanbietern führen, um die genannten Maßnahmen umzusetzen.
  • Der Antrag wird an den Ausschuss für Konsumentenschutz zur weiteren Bearbeitung und Kontrolle weitergeleitet.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.