Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass jede österreichische Bank jährlich 0,2 % ihrer Bilanzsumme in einen eigenen Notfall‑Fonds einzahlt, der vom Finanzminister verwaltet wird und im Krisenfall zur Stabilisierung der Bank sowie zur Kreditvergabe an KMU und Bauherren genutzt werden kann.einfache Mehrheit XXIV 30.01.2010
Entschließung
Finanzwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Jede in Österreich tätige Bank muss jährlich 0,2 % ihrer Bilanzsumme der Vorperiode in einen eigenen Notfall‑Fonds einzahlen.
- Der Fonds wird vom Finanzminister auf einem Festgeldkonto der Republik Österreich verwaltet und mit etwa 1 % p.a. verzinst.
- Die Mittel dürfen vorrangig an österreichische Klein‑ und Mittelbetriebe sowie an Bauherren zu einem maximalen Margenaufschlag von 2 % über dem Marktzins vergeben werden.
- Im Krisenfall kann der Finanzminister den Fonds nach Beschluss des Ministerrats in Beteiligungs‑ oder Eigenkapital umwandeln.
Relevante Medienberichte
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