Einsatz der Heli‑Austria‑Hubschrauber im Rettungsflugbetrieb in Salzburg sichern
abgestimmt am
24.03.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesministerin für Verkehr ihr Aufsichts‑ und Weisungsrecht nutzt, um den Einsatz der Heli‑Austria‑Hubschrauber für Ambulanz‑ und Rettungsflüge in St. Johann im Pongau bis zum Abschluss des Rechtsstreits zu ermöglichen, weil die neuen 2010‑Regeln diese Modelle ohne nachvollziehbare Begründung ausgeschlossen haben.
einfache MehrheitXXIV24.03.2010
Entschließung
Gesundheit
Luftverkehr
Schwerpunkte
Seit dem 1. Jänner 2010 gelten strengere Betriebsvorschriften für gewerbliche Hubschrauber, die auch den Rettungs‑ und Ambulanzflugbetrieb betreffen.
Austro Control hat den Katalog der Optionen nach § 3 Abs 2 AOCV erweitert und dabei die Hubschrauber der Heli‑Austria (z. B. EC 135) ausgeschlossen, obwohl die EASA diese als konform mit den Kategorie‑A‑Kriterien bestätigt hat.
Der Ausschluss wird als verfassungs- und EU‑wettbewerbswidrig kritisiert und könnte zu hohen Amtshaftungsansprüchen sowie zu einem Monopol führen, das die Kosten für Steuerzahler erhöht.
Die Abgeordneten fordern, dass die Bundesministerin ihr Aufsichts‑ und Weisungsrecht gegenüber Austro Control nutzt, um den Einsatz der Heli‑Austria‑Hubschrauber bis zum Abschluss des Verfahrens zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.