Evaluierung von Strafbestimmungen im Wahlrecht – Briefwahl
abgestimmt am
16.06.2011
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verlangt von der Justizministerin Berichte und einen Katalog zu Missbrauchsfällen bei der Briefwahl, um mögliche Gesetzesänderungen vorzubereiten.
einfache MehrheitXXIV16.06.2011
Abänderung
Wahl
Verfassung
Schwerpunkte
Die Justizministerin soll bis Ende 2011 einen Bericht über alle seit 2008 eingeleiteten Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Briefwahlvorschriften vorlegen.
Bis Ende 2012 ist ein Katalog möglicher Missbrauchsfälle (z. B. Ausfüllen fremder Wahlkarten, Herstellung falscher Wahlkarten) zu erstellen, aus dem die anzuwendenen Straftatbestände abgeleitet werden.
Ergibt sich aus den vorangegangenen Analysen ein gesetzlicher Anpassungsbedarf, muss bis Ende 2012 ein entsprechender Gesetzesvorschlag dem Nationalrat vorgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.