Einbeziehung von Service‑ und Signalhunden ins Bundesbehindertengesetz
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative will Service‑ und Signalhunde im Bundesbehindertengesetz definieren und gleichwertig zu Blindenführhunden behandeln, um Diskriminierung zu verhindern und klare Prüfungsstandards zu schaffen.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Andere
Mensch mit Behinderung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag will Service‑ und Signalhunde rechtlich gleichwertig zu Blindenführhunden behandeln.
Ein Signalhund unterstützt hörgeschädigte und anfallkranke Menschen, z. B. durch akustische Signale.
Ein Servicehund hilft körperbehinderten und anfallkranken Menschen bei Mobilität und Alltagstätigkeiten.
Die Qualifizierung erfolgt durch ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen, die die jeweilige Behinderung repräsentieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.