Bürgerinitiative für NGO‑freundliche Reform des § 278 StGB und Untersuchungsausschuss
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert eine NGO‑freundliche Änderung der §§ 278 ff StGB und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, um die Anwendung von § 278a StGB gegen im Mai 2008 verhaftete Tierschützer*innen zu prüfen.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Andere
Strafrecht
direkt gewählte Kammer
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag will die §§ 278 ff StGB so ändern, dass sie nicht mehr missbräuchlich gegen NGOs und politisch aktive Personen eingesetzt werden können.
Gleichzeitig soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der prüft, ob § 278a StGB im Fall der am 21. Mai 2008 verhafteten Tierschützer*innen korrekt angewandt wurde.
Die Initiative betont, dass die ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzes – wirksames Vorgehen gegen echte kriminelle Strukturen – erhalten bleiben muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.