Bürgerinitiative zur Verfassungsprüfung von § 1 Abs. 2 Satz 4 PKG
abgestimmt am
29.01.2010
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert den Nationalrat auf, einen Antrag an das Verfassungsgericht zu stellen, um die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 2 Satz 4 des Pensionskassengesetzes zu prüfen. Das Gesetz lässt Versicherte nicht gegen Fehlentwicklungen der Pensionskassen vorgehen und hat bereits zu Kürzungen von bis zu 45 % geführt.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Andere
soziale Sicherheit
partizipative Demokratie
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt die Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs. 2 Satz 4 des Pensionskassengesetzes, weil das Gesetz den Versicherten keine Möglichkeit lässt, gegen Fehlentwicklungen der Pensionskassen gerichtlich vorzugehen.
Rund 2 500 Betroffene haben bereits im Juni 2009 beim VfGH die Aufhebung des genannten Paragraphen beantragt, wurden jedoch zurückgewiesen, weil ein Zivilgerichtsverfahren vorausgegangen sein muss.
Die Initiative schlägt vor, dass mindestens ein Drittel der Nationalratsabgeordneten den Antrag einbringt, damit der VfGH sofort tätig wird und das Verfahren nicht mehrere Jahre dauert.
Gefordert werden zudem steuerliche Entlastungsmaßnahmen, eine Mindestertragsgarantie und die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Auszahlung des noch vorhandenen Kapitals.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.