Die Initiative verlangt ein bundesweit einheitliches Gesetz zur Hundehaltung, das einheitliche Haltungsbedingungen, die juristische Aufwertung von Hunden, ein Abschussverbot, eine Zweckbindung der Hundesteuer und strengere Zuchtvorschriften beinhaltet.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Einheitliche Haltungsbedingungen im öffentlichen Raum schaffen Rechtssicherheit für Halter und Behörden.
Hunde erhalten eine juristische Teilrechtspersönlichkeit, sodass sachenrechtliche Regelungen nicht mehr automatisch auf sie angewendet werden.
Ein generelles Abschussverbot für Hunde durch Jäger soll eingeführt werden; stattdessen haftet der Halter.
Die Hundesteuer muss zweckgebunden werden und darf nur für Auslaufzonen, Tierschutzprojekte oder Gnadenhöfe verwendet werden.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.