Steuerliche Sonderregelung für den Austritt aus der Pensionskasse
abgestimmt am
14.06.2012
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, dass Pensionskassen‑Leistungsberechtigte ihr Deckungskapital mit dem halben Steuersatz versteuern können und danach entweder eine steuerfreie lebenslange Pension oder eine Barauszahlung erhalten.
einfache MehrheitXXIV14.06.2012
Andere
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Leistungsberechtigte können ihr Deckungskapital, sofern keine Nachschusspflicht besteht, mit der Hälfte des regulären Steuersatzes versteuern.
Nach Zahlung der Steuer haben sie die Wahl zwischen einer lebenslangen, steuerfreien PK‑Pension bzw. Hinterbliebenenpension oder einer sofortigen Barauszahlung des verbleibenden Kapitals.
Die Initiative beruft sich auf die Bundeskompetenz für PK‑Gesetzgebung, weil das Pensionskassengesetz und das Betriebspensionsgesetz Bundessache sind.
Durch die halbe Steuer auf das PK‑Kapital sollen mindestens 500 Mio. € sofortige Staatseinnahmen entstehen, plus etwa 100 Mio. € in den Folgejahren.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38
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